Organisatorisches

Als Ergotherapeutin arbeitet ich auf ärztliche Verordnung, das bedeutet, dass eine Verordnung zur ersten Behandlung mitgebracht werden muss und dass für eine Schienenanpassung ein vom Arzt ausgestellter Heilbehelfsschein notwendig ist.

  1. Sie benötigen beim ersten Termin eine Überweisung von einem Facharzt oder von einem Allgemeinmediziner:
    Darauf sollte stehen:
    Name des Therapeuten, Diagonose, Anzahl der Therapien, Dauer je Therapie (30, 45 oder 60 Minuten) und Hausbesuch falls erforderlich
  2. Die Verordnung bei der Krankenkasse bewilligen lassen- das kann ich auch gerne für Sie übernehemen
  3. direkte Honorarabrechnung mit mir
  4. Honorarnote kann von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse für anteilige Kostenrückerstattung eingereicht werden

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen 24h vor dem geplanten Termin abzusagen. Wenn Sie mich nicht erreichen sollten, schicken Sie einfach ein SMS oder sprechen auf die Sprachbox. Ansonsten wird die versäumte Therapieeinheit in Rechnung gestellt.